Der Digital Service Act – Was daraus für das digitale Business folgt
Veranstalter: SIBB e.V.
In dem Webinar beleuchten Rechtsanwältin Marlene Schreiber und Rechtsanwalt Daniel Schätzle insbesondere:
• ob Ihr Unternehmen unter den DSA fällt,
• welche wesentlichen Pflichten Sie treffen und
• wie Sie haften.
Der Digital Services Act soll in Europa für ein sicheres, vorhersehbares sowie verantwortungsvolleres Online-Umfeld sorgen. Der DSA ist bereits am 16. November 2022 in Kraft getreten und entfaltet seine vollständige Geltung ab dem 17. Februar 2024 in allen EU-Staaten. Doch welche Unternehmen fallen darunter und welche Pflichten ergeben sich aus dem DSA? Bei Nichtbeachtung der DSA-Vorschriften können Geldbußen von bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorherigen Geschäftsjahres fällig werden.
Sie sind eine Online-Plattform, Online-Shop Betreiber, Software-as-a-Service Anbieter, Online-Marktplatzanbieter oder Anbieter eines digitalen Vermittlungsdienstes und wissen nicht, ob sie unter den Anwendungsbereich des DSA fallen und welche Vorkehrungen Sie schaffen müssen, um keine Bußgelder zahlen zu müssen?
Datum/Zeit
04.07.2023
13:00 - 14:00 Uhr
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